Moin an alle,
eine kurze Info für Euch:
Hofläden dürfen laut Festlegungen zur Corona Verordnung (Positivliste Stand 23.03.20) geöffnet bleiben!
Geteilt habe ich die Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein mit der Positivliste der derzeit erlaubten Verkaufsstellen und erlaubten Dienstleistungs- , Behandlungs- und Handwerkstätigkeiten.
Bei der Auflistung wurde berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. Das gilt ebenfalls für Tätigkeiten der Gesundheits- und Heilberufe mit enger persönlicher Nähe zum Patienten, sofern sie medizinisch akut geboten sind.
Grüße von
Pia
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