Anrechnung von Nebenverdienst bei Kurzarbeitergeld

 

Beitrag von einem Mitglied aus der Facebook-Gruppe:

Moin Moin und vielen Dank für die Aufnahme. Ich will mich gerne beteiligen die beiden suchenden Seiten zusammenzubringen.

Gibt es neue Beschlüsse bzgl. der Anrechnung von Nebenverdiensten, wenn man in Kurzarbeit ist? Meines Wissens wird der Mini Job angerechnet, sodass nur ca. 50% vom Extra-Verdienst übrig bleibt. Das macht die Sache natürlich weniger attraktiv..... Weiß davon jemand?

 

 

Pia Jeanine Schmidt hat geantwortet:
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 23.03.20 weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Darunter auch: Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangswei
se bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Bisher habe ich noch nichts Aktuelleres gehört. Verfolge diese natürlich aber laufend. Mein Post mit dem dazugehörigen Link war am 23.03.20, falls Du direkt auf der Internetseite nachlesen möchtest.

LG Pia

 

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