Das Aufstellen von Erdbeer- und Spargelständen, auch außerhalb der Wochenmärkte, ist zulässig!

Das Aufstellen von Erdbeer- und Spargelständen, auch außerhalb der Wochenmärkte, ist zulässig!

Guten Abend zusammen,

auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein (siehe Link) findet man die Positivliste der derzeit erlaubten Verkaufsstellen. Sie gilt ab dem 20.04.2020.

Die Geschäfte und Einrichtungen des Lebensmitteleinzelhandels dürfen geöffnet bleiben.

Das gilt auch für nicht ortsgebundene und temporäre Verkaufsstellen für Lebensmittel im Sinne des § 6 Abs. 1 der Verordnung, wie z.B. für "Erdbeer- und Spargelstände", die sowohl auf Wochenmärkten, aber auch außerhalb von Wochenmärkten zulässig sind!

Nun kommen hoffentlich noch mehr Pflanzen in die Erde!

Es grüßt

Pia

 

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